Abschottungen sollen dafür sorgen, dass ein Brand nicht auf andere Bereiche übergreift. Brände können nicht immer wirksam verhindert werden. Wenn also ein Brand ausbricht, so soll sichergestellt werden, dass er sich nicht auf seine Umgebung ausbreitet.
Lüftungsanlagen müssen betriebs- und brandsicher sein und dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen. Diese Grundanforderungen gelten für alle Lüftungsanlagen, einschließlich raumlufttechnischer Anlagen und Warmluftheizungen.
Wenn innerhalb eines Kabel- oder Installationskanals z.B. aufgrund eines technischen Defekts Feuer ausbricht, kann sich dieses schnell ausbreiten und im schlimmsten Fall Strecken von mehreren hundert Metern Länge ausbrennen.
Eine Brandwand ist ein raumabschließendes Bauteil, das bei einem Gebäudebrand in der Lage sein muss, die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder andere Räume über einen Zeitraum von mindestens 90 Minuten zu verhindern.
Für Decken über Fluren, die als Rettungswege dienen, gelten höchste Brandschutzanforderungen. Zudem verlaufen zwischen Sicht- und Rohdecke oft besonders viele haustechnische Installationen.
Wenn Bauteile die an sie gerichteten bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen nicht selbst erfüllen, dienen Brandschutzbekleidungen dazu, deren Feuerwiderstandsdauer zu verbessern. Dies kann zum Beispiel bei Stützen, Trägern, Wänden, Decken oder Leitungen nötig sein.
An den Schnittstellen der verschiedenen Funktionsbereiche eines Gebäudes treffen häufig gegensätzliche Anforderungen an die raumabschließenden Bauteile aufeinander.
Brandschutzklappen sind automatische, selbstschließende Absperrvorrichtungen für raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsleitungen) um die Übertragung von Feuer und Rauch in angrenzende Brandabschnitte zu verhindern.